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   BVerfG, 24.04.1992 - 1 BvR 1721/91   

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BVerfG, 24.04.1992 - 1 BvR 1721/91 (https://dejure.org/1992,4510)
BVerfG, Entscheidung vom 24.04.1992 - 1 BvR 1721/91 (https://dejure.org/1992,4510)
BVerfG, Entscheidung vom 24. April 1992 - 1 BvR 1721/91 (https://dejure.org/1992,4510)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einwendungen gegen Sachverständigengutachten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anhörungspflicht eines Sachverständigen im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sachverständiger - Freiwillige Gerichtsbarkeit - Persönlich - Anhörung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 1043
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des § 1632 Abs. 4 BGB

    Auszug aus BVerfG, 24.04.1992 - 1 BvR 1721/91
    Ob diese befugt ist, die Beschwerdeführerin zu 1) im Verfassungsbeschwerdeverfahren zu vertreten, erscheint indessen fraglich, weil sie sich in einem Interessenkonflikt befinden dürfte, der es erforderlich machen könnte, eine Vertretung des Kindes im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht durch einen Ergänzungspfleger sicherzustellen (vgl. BVerfGE 72, 122 >135<; 75, 201 >215<).

    a) Das Gebot des rechtlichen Gehörs als Prozeßgrundrecht, das auch in einem dem Untersuchungsgrundsatz unterliegenden Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gilt (vgl. BVerfGE 19, 49 >51<; 75, 201 >215<), soll sicherstellen, daß die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, welche ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme oder Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (vgl. BVerfGE 60, 250 >252<; 70, 215 >218<).

  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1429/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 24.04.1992 - 1 BvR 1721/91
    a) Das Gebot des rechtlichen Gehörs als Prozeßgrundrecht, das auch in einem dem Untersuchungsgrundsatz unterliegenden Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gilt (vgl. BVerfGE 19, 49 >51<; 75, 201 >215<), soll sicherstellen, daß die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, welche ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme oder Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (vgl. BVerfGE 60, 250 >252<; 70, 215 >218<).

    Es verpflichtet die Gerichte, erhebliche Beweisanträge zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 60, 247 >249<; 60, 250 >252<).

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung

    Auszug aus BVerfG, 24.04.1992 - 1 BvR 1721/91
    Ob diese befugt ist, die Beschwerdeführerin zu 1) im Verfassungsbeschwerdeverfahren zu vertreten, erscheint indessen fraglich, weil sie sich in einem Interessenkonflikt befinden dürfte, der es erforderlich machen könnte, eine Vertretung des Kindes im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht durch einen Ergänzungspfleger sicherzustellen (vgl. BVerfGE 72, 122 >135<; 75, 201 >215<).
  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70

    Sorgerechtsregelung

    Auszug aus BVerfG, 24.04.1992 - 1 BvR 1721/91
    Soweit die Beschwerdeführerin aus ihrem Elternrecht die Befugnis herleitet, selbst dann, wenn im Ergebnis ein sexueller Mißbrauch durch den Vater nicht nachweisbar wäre, über den Umgang des Kindes bis zur Grenze der Willkür ohne staatliche Einflußnahme zu entscheiden, ist allerdings darauf hinzuweisen, daß auch das Umgangsrecht des nichtsorgeberechtigten Elternteils unter dem Schutz des Art. 6 Abs. 2 GG steht und die Gerichte im Konfliktfall über die widerstreitenden Interessen der Eltern zu entscheiden haben, wobei das Kindeswohl ausschlaggebend sein muß (vgl. BVerfGE 31, 194 >206<; 64, 180 >188<).
  • BVerfG, 31.05.1983 - 1 BvL 11/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 1634 BGB

    Auszug aus BVerfG, 24.04.1992 - 1 BvR 1721/91
    Soweit die Beschwerdeführerin aus ihrem Elternrecht die Befugnis herleitet, selbst dann, wenn im Ergebnis ein sexueller Mißbrauch durch den Vater nicht nachweisbar wäre, über den Umgang des Kindes bis zur Grenze der Willkür ohne staatliche Einflußnahme zu entscheiden, ist allerdings darauf hinzuweisen, daß auch das Umgangsrecht des nichtsorgeberechtigten Elternteils unter dem Schutz des Art. 6 Abs. 2 GG steht und die Gerichte im Konfliktfall über die widerstreitenden Interessen der Eltern zu entscheiden haben, wobei das Kindeswohl ausschlaggebend sein muß (vgl. BVerfGE 31, 194 >206<; 64, 180 >188<).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von

    Auszug aus BVerfG, 24.04.1992 - 1 BvR 1721/91
    Die aus Anmerkungen in den Akten erkennbare Überlegung, der Antrag sei nicht hinreichend substantiiert, weil die Beschwerdeführerin zu 2) keine konkreten Fragen an die Sachverständige angekündigt habe, genügt nicht, um den Anforderungen eines wirkungsvollen Rechtsschutzes, dem die Gewährleistung des rechtlichen Gehörs dient (vgl. BVerfGE 81, 123 >129<), gerecht zu werden.
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1242/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 24.04.1992 - 1 BvR 1721/91
    Es verpflichtet die Gerichte, erhebliche Beweisanträge zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 60, 247 >249<; 60, 250 >252<).
  • BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvR 933/84

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 24.04.1992 - 1 BvR 1721/91
    a) Das Gebot des rechtlichen Gehörs als Prozeßgrundrecht, das auch in einem dem Untersuchungsgrundsatz unterliegenden Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gilt (vgl. BVerfGE 19, 49 >51<; 75, 201 >215<), soll sicherstellen, daß die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, welche ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme oder Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (vgl. BVerfGE 60, 250 >252<; 70, 215 >218<).
  • BVerfG, 21.10.1981 - 1 BvR 1024/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch selektive Befassung mit dem

    Auszug aus BVerfG, 24.04.1992 - 1 BvR 1721/91
    Es ist jedoch seiner Pflicht, den Antrag auf Anhörung der Sachverständigen auch in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 58, 353 >357<), nicht hinreichend nachgekommen.
  • BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 747/64

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 24.04.1992 - 1 BvR 1721/91
    a) Das Gebot des rechtlichen Gehörs als Prozeßgrundrecht, das auch in einem dem Untersuchungsgrundsatz unterliegenden Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gilt (vgl. BVerfGE 19, 49 >51<; 75, 201 >215<), soll sicherstellen, daß die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, welche ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme oder Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (vgl. BVerfGE 60, 250 >252<; 70, 215 >218<).
  • BVerwG, 17.09.2019 - 1 B 43.19

    Voraussetzungen der Ladung eines Sachverständigen zur Erläuterung des Gutachtens

    Konkrete Einwendungen gegen die jeweiligen Gutachten, die zugrundeliegende Methodik oder einzelne Aussagen, denen das Berufungsgericht nachzugehen Anlass gehabt hätte (s. dazu BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. April 1992 - 1 BvR 1721/91 - juris Rn. 14), sind nicht erkennbar vorgetragen.
  • BVerwG, 23.09.2019 - 1 B 54.19

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Zulassungsgrund der

    Konkrete Einwendungen gegen die jeweiligen Gutachten, die zugrundeliegende Methodik oder einzelne Aussagen, denen das Berufungsgericht nachzugehen Anlass gehabt hätte (s. dazu BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. April 1992 - 1 BvR 1721/91 - juris Rn. 14), sind nicht erkennbar vorgetragen.
  • VerfGH Berlin, 20.11.2007 - VerfGH 137/04

    Kammergerichtliche Ablehnung des Antrags auf Umgangsregelung des

    Dem Antrag auf mündliche Erläuterung ist jedenfalls aber dann stattzugeben, wenn das Gericht die Aufklärung des Sachverhalts im Wesentlichen einem Sachverständigen überlassen hat (vgl. BVerfG, FamRZ 1992, 1043; NJW 1998, S. 2273 ; FamRZ 2001, 1285 ).

    Eine abschließende Ausformulierung von Fragen war auch in Ansehung des § 411 Abs. 4 ZPO i. V. m. § 15 Abs. 1 FGG nicht zu fordern (vgl. BVerfG, FamRZ 1992, 1043; Greger, in: Zöller, a. a. O., § 411 Rn. 5e; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, a. a. O., § 411 Rn. 11 m. w. N.).

  • BVerwG, 23.09.2019 - 1 B 40.19

    Beweiserleichterung für die erstmalige Anerkennung eines Asylsuchenden als

    Konkrete Einwendungen gegen die jeweiligen Gutachten, die zugrundeliegende Methodik oder einzelne Aussagen, denen das Berufungsgericht nachzugehen Anlass gehabt hätte (s. dazu BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. April 1992 - 1 BvR 1721/91 - juris Rn. 14), sind nicht erkennbar vorgetragen.
  • BVerwG, 21.10.2019 - 1 B 49.19
    Konkrete Einwendungen gegen die jeweiligen Gutachten, die zugrundeliegende Methodik oder einzelne Aussagen, denen das Berufungsgericht nachzugehen Anlass gehabt hätte (s. dazu BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. April 1992 - 1 BvR 1721/91 - juris Rn. 14), sind nicht erkennbar vorgetragen.
  • BVerfG, 05.07.2001 - 1 BvR 1055/01

    Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen eine

    Dem Antrag auf mündliche Erläuterung eines Sachverständigengutachtens ist jedenfalls dann stattzugeben, wenn das Gericht die Aufklärung des Sachverhalts im Wesentlichen einem Sachverständigen überlassen hat (vgl. BVerfG, FamRZ 1992, S. 1043; NJW 1998, S. 2273 ).

    Zudem scheidet ein Verfassungsverstoß auch deshalb aus, weil das Sachverständigengutachten letztlich für den Ausgang des Verfahrens ohne Bedeutung war und daher das Recht der Verfahrensbeteiligten, Einwendungen gegen das Gutachten vorzubringen und den Sachverständigen mit ihnen zu konfrontieren, eine mündliche Erläuterung des Gutachtens durch den Sachverständigen nicht verlangt hat (vgl. BVerfG, FamRZ 1992, S. 1043; NJW 1998, S. 2273 ).

  • BVerwG, 23.09.2019 - 1 B 47.19

    Frage der Feststellung einer allgemeinen Änderung der innenpolitischen

    Konkrete Einwendungen gegen die jeweiligen Gutachten, die zugrundeliegende Methodik oder einzelne Aussagen, denen das Berufungsgericht nachzugehen Anlass gehabt hätte (s. dazu BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. April 1992 - 1 BvR 1721/91 - juris Rn. 14), sind nicht erkennbar vorgetragen.
  • VGH Bayern, 17.10.2021 - 23 ZB 19.33385

    Der auf Einholung eines Sachverständigengutachtens oder einer amtlichen Auskunft

    aa) Zunächst ist weder vorgebracht noch erkennbar, dass die vom Verwaltungsgericht in Bezug genommenen Erkenntnismittel zur Beurteilung der Verfolgungsgefahr Mängel enthalten, von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgehen, unlösbare Widersprüche aufweisen oder auf nicht ausreichendem Fachwissen basieren (s. dazu BVerfG [Kammer], B.v. 24.4.1992 - 1 BvR 1721/91 - juris Rn. 14).
  • BayObLG, 22.07.1993 - 3Z BR 83/93

    Trunksucht; Rauschgiftsucht; Betreuung; Anforderungen; Sachverständigengutachten;

    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gilt (selbstverständlich) auch in Verfahren mit Untersuchungsgrundsatz (vgl. etwa BVerfGE 7, 53; BVerfG FamRZ 1992, 1043), also auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (vgl. BVerfG FamRZ 1994, 687).
  • VGH Bayern, 07.06.2021 - 23 ZB 19.33381

    Ablehnung von Beweisanträgen im Asylprozess - Äthiopien

    aa) Zunächst ist weder vorgebracht noch erkennbar, dass die vom Verwaltungsgericht in Bezug genommenen Erkenntnismittel Mängel enthalten, von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgehen, unlösbare Widersprüche aufweisen oder auf nicht ausreichendem Fachwissen basieren (s. dazu BVerfG [Kammer], B.v. 24.4.1992 - 1 BvR 1721/91 - juris Rn. 14).
  • BayObLG, 14.07.1994 - 3Z BR 176/94
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